Achtung!
A1-Faktura bis
einschließlich Version 2.58 entspricht aufgrund
verschärfter Buchführungsregeln
nicht den aktuellen Buchführungsvorschriften in
Deutschland (GoBD).
Es kann daher Probleme
mit dem Finanzamt geben.
Es wird bemängelt, dass man Rechnungen jederzeit
beliebig ändern und neu drucken kann. Dies ist nach
aktuellen Buchführungsvorschriften nicht erlaubt.
Ein Umstieg auf die
aktuelle Version von A1-Faktura wird daher dringend
empfohlen.
Es besteht keine
Verpflichtung zum Update - um Probleme bei einer
Steuerprüfung zu vermeiden, wird das Update jedoch dringend
empfohlen. |